ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, Schall Online Marketing GbR, Im Seyefeld 1, 56370 Oberfischbach, ausschließlich geltenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, insbesondere Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl. Wir sind Ihr Vertragspartner. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und Ihnen als Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Wir nennen uns nachfolgend „Auftragnehmer“. Sie nennen wir zur Erhaltung der Lesbarkeit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ,,Auftraggeber“.
(2) Durch den Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Unsere Angebote hier finden Sie zurzeit lediglich in deutscher Sprache

 

§ 2 LEISTUNGEN UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Zwischen uns und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch bei ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
(2) Gegenstand der Vereinbarung ist die Suche geeigneten Personals durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber. Die Spezifikationen, welches Personal gesucht werden soll, wird dabei vom Auftraggeber vorgegeben.
(3) Der Auftragnehmer erstellt nach den Spezifikationen des Auftraggebers entsprechende Stellen Beschreibungen und veröffentlicht diese zum vereinbarten Honorar in den üblichen Börsen für Stellenangebote. Die Frage, ob ausschließlich über Wege der Onlinebörsen oder auch über weitere Wege nach Personal gesucht wird, ist im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung festzulegen. Fehlt es an einer solchen, ist ausschließlich die Platzierung in den üblichen Onlineplattformen und Suchdiensten geschuldet.
(4) Die Bewerbungen der einzelnen Kandidaten nimmt der Auftragnehmer entgegen. Er trifft nach den Spezifikationen des Auftraggebers eine Vorauswahl. Die im Rahmen dieser Vorauswahl nach Auffassung des Auftragnehmers hinreichend qualifizierten Bewerber werden dem Auftraggeber vorgestellt.
(5) Die von dem Auftragnehmer dem Auftraggeber mitgeteilten Angaben zu den Bewerbern beruhen auf Auskünften und Informationen der jeweils ausgewählten Bewerber bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann der Auftragnehmer daher nicht übernehmen.

 

§ 3 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(1) Die Parteien können den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen, frühestens jedoch zum Ende des 3. vollen Kalendermonats nach Vertragsschluss.
(2) Der Auftrag endet, sobald die jeweilige Stelle besetzt ist (Einstellung eines Kandidaten in Festanstellung) oder der Personalbedarf entfällt. Die Auftraggeberin informiert den Berater in angemessener Frist über die Besetzung der Stelle oder den Wegfall des Personalbedarfs.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung für die Parteien bleibt davon unberührt.
(4) Der Auftragnehmer kann den Auftrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn für ihn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn,
(a) der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
(b) der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt
(c) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
(d) der Auftraggeber gegen die Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Vertrages verstößt.
(5) Die Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung, wie z.B. einer Aufwandspauschale, einer Abbruchfee oder des Vermittlungshonorars bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Vereinbarung.
(6) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 4 VERMITTLUNGSHONORAR

(1) Für unsere Tätigkeit erhalten wir ein Vermittlungshonorar in vertraglich vereinbarter Höhe. Der Anspruch entsteht sobald zwischen dem von uns vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis jedweder Art – also im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses oder ein selbständiges Dienstverhältnis im Rahmen einer freien Mitarbeit – zustande kommt. Spätestens entsteht der Anspruch mit Aufnahme des Bewerbers im Rahmen der vereinbarten Beschäftigung beim Auftraggeber.
(2) Der Honoraranspruch entsteht bereits bei Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Auftragnehmers für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.
(3) Das Vermittlungshonorar entsteht auch,
(a) wenn der Bewerber vom Auftraggeber zunächst abgelehnt wurde, aber innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation durch den Auftragnehmer dennoch beim Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, welches den Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
(b) wenn der Bewerber bei einem mit dem Auftraggeber verbundenen oder von ihm beherrschten Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, welches den Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 (1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
(c) wenn der Bewerber auf eine andere Position als die in Auftrag gegebene eingestellt wird, wobei maßgeblich hierbei allein die Ursächlichkeit der Tätigkeit des Auftragnehmers für das Zustandekommen dieses Beschäftigungsverhältnisses ist,
(d) wenn zwischen dem Bewerber und einem Dritten ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, sofern zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besonders enge persönliche oder ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere wenn es sich bei dem Dritten und dem Auftraggeber um verbundene Unternehmen handelt
(4) Für die Berechnung unseres Honorars ist das Bruttojahreszielgehalt oder die Jahreszielvergütung maßgeblich. Hierunter versteht sich als das auf ein Jahr berechnete Bruttogehalt oder die auf ein Jahr berechnete Vergütung unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen, einschließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts- oder Vergütungsanteile (z.B. 13. Monatsgehalt, Auslandszulagen, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Boni, Überlassung eines Pkw usw.). Erfolgsabhängige Gehalts- oder Vergütungsanteile werden mit ihrem bei Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses zu erwartenden bzw. üblichen Wert angesetzt. Sachbezüge werden mit ihrem geldwerten Vorteil berechnet.
(5) Der Honoraranspruch entsteht unabhängig von der Frage, wie lange der Bewerber bei Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen beschäftigt ist oder ob es vor Arbeitsantritt wieder aufgelöst wird.
(6) Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim Auftraggeber entstehen, sind in dem zwischen den Parteien vereinbarten Honorar nicht enthalten und auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber an diesen zu erstatten.
(7) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen.

 

§ 5 AUFWENDUNGSERSATZ

In den Fällen, in denen Schall Online Marketing diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen konnte, kann Schall Online Marketing nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze den Ersatz des Aufwands verlangen.
(1) Zum Aufwand von Schall Online Marketing gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine eigene Arbeitszeit.
(2) Fahrten der Angestellten von Schall Online Marketing mit dem Kraftfahrzeug sind mit 1,25 EUR pro Kilometer zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von 45,00 EUR pro Monat bestimmt. Schall Online Marketing bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass Schall Online Marketing im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf maximal 50 % derjenigen Provision begrenzt, die Schall Online Marketing entgangen ist.

 

§ 6 INFORMATIONSPFLICHTEN/ VORKENNTNISSE

(1) der Auftraggeber verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss eines Beschäftigungsvertrages mit einem vom Auftragnehmer vorgestellten Bewerber, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, unter Nennung sämtlicher für die Ermittlung des Honoraranspruch notwendigen Angaben, insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des Jahresbruttogehaltes gemäß dieser Vereinbarung in Textform mitzuteilen. Hierzu ist insbesondere der Beschäftigungsvertrag in Kopie vorzulegen (Übermittlung per E-Mail genügt).
(2) Wird eine entsprechende Mitteilung durch den Auftraggeber nicht übermittelt, ist der Auftragnehmer berechtigt eine der Qualifikation des Bewerbers entsprechende angemessene und marktübliche Jahresbruttovergütung zu ermitteln und dem Honoraranspruch zugrunde zu legen. Dem Auftraggeber bleibt im Anschluss nachgelassen, den Nachweis einer geringeren Vergütung zu erbringen. Für diesen Fall würde die Berechnung auf das nachgewiesene geringere Einkommen korrigiert.
(3) Soweit dem Auftraggeber Profile von Bewerbern bereits bei Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bekannt sind (Vorkenntnis), sind diese Bewerber unmittelbar dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist für diesen Fall berechtigt, im Hinblick auf diese Bewerber keine weiteren Tätigkeiten mehr zu entfalten. Derartige Bewerber unterfallen nicht dem Honoraranspruch, soweit der Auftraggeber seinen Informationspflichten gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt. Sollte der Auftraggeber diese Information unterlassen und der Auftragnehmer auch im Hinblick auf diese Bewerber weitergehende Tätigkeiten entfalten, löst dies den Honoraranspruch aus

 

§ 7 PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS/ ALLEINAUFTRAG

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrags keinen anderen Personalvermittler zur Erreichung des in § 2 genannten Ziels des Vertrags zu beauftragen (Alleinauftrag). Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, eventuell weiteren tätigen Personalvermittlern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bemühungen von Schall Online Marketing zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, die Personalsuche unterstützenden Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt Schall Online Marketing, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von Fotos und positiven Stellungnahmen bereits vorhandener Mitarbeiter vom Auftraggeber als Arbeitgeber gegenüber Bewerbern sowie für die Werbung zu verwenden.
(3) Der Auftraggeber unterrichtet Schall Online Marketing unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich der zu besetzenden Stelle, insbesondere über anderweitige Besetzung oder deren Wegfall.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
(5) Wird die Chance von Schall Online Marketing, die Provision zu verdienen, in Folge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses Vertrags zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 

§ 8 DATENSCHUTZ

(1) Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Dokumenten und ähnlichem an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
(3) Ihre personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet

§ 9 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie sowie einer Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalspflicht).
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Soweit der Auftragnehmer mit der Personalsuche beauftragt ist, kann der Auftragnehmer keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Bewerber Erwartungen des Auftraggebers an seine Person nicht erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse nicht erzielt.

 

§ 10 VERTRAULICHKEIT

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, und nicht ohne ausdrückliche und jederzeit frei widerrufliche Einwilligung des jeweils anderen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe dient der Vertragsdurchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher und rechtlicher Verpflichtungen oder im Rahmen der Geltendmachung des Honoraranspruchs.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter fort.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der Parteien.
(4) Für den Fall, dass es zu keiner Vermittlung mit einem Bewerber kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Aufforderung an den Auftraggeber zurückzugeben sowie Aufzeichnungen bzw. erarbeitete Unterlagen, Daten etc. zu vernichten.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers, mit derzeitigen oder früheren Arbeitgebern des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.

 

§ 11 URHEBERRECHTE

(1) Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages von Schall Online Marketing hergestellten Werke, wie z.B. Texte, Bilder, Fotos, Slogans, Videos, u.ä. sind urheberrechtlich geschützt. Schall Online Marketing steht das Alleinige Nutzungsrecht zu. Diese umfasst insbesondere:
(a) Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, dh das Recht, das Werk, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
(b) das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, dh das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
(c) das Recht der öffentlichen Wiedergabe, dh das Recht, das Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
(d) das Bearbeitungsrecht, dh das Recht das Werk, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website zu digitalisieren;
(e) das Werberecht, dh das Recht, das Werk für die Bewerbung der Website, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu verwenden.
(2) Der vorliegende Vertrag gewährt dem Auftraggeber keine Lizenz an den erstellten Werken. Eine Nutzung jeglicher Art in der vorliegend geschilderten Form ist dem Auftraggeber ohne ausdrückliche in Schriftform zu erteilende Zustimmung von Schall Online Marketing untersagt.
(3) Im Falle des Verstoßes gegen das Urheberrecht durch den Auftraggeber wird eine pauschale Lizenzgebühr von 4.500,00 EUR pro Verstoß bestimmt. Schall Online Marketing bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten Lizenzgebühren im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass bei Lizenzverstößen das Doppelte der üblichen Lizenz verlangt werden kann, höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass Schall Online Marketing im konkreten Fall niedrigere Lizenzgebühren als die Pauschale entstanden sind.

 

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
(2) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Etwaige weitergehende Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Mainz.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.