Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schall Consulting, Im Seyefeld 1, 56370 Oberfischbach (nachfolgend: Schall Consulting)

  • 1 Anwendungsbereich 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Schall Consulting mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt. 

(2) Schall Consulting schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Schall Consulting als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln. 

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Schall Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Schall Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. 

  • 2 Leistungen von Schall Consulting / Mitwirkung des Kunden 

(1) Schall Consulting erbringt für den Kunden im b2b-Bereich Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Schall Consulitng nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Schall Consulting lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von Schall Consulting nicht geschuldet wird. 

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht. 

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Schall Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Schall Consulting unberührt. 

  • 3 Zustandekommen von Verträgen 

(1) Der Vertragsschluss zwischen Schall Consulting und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von Schall Consulting zu erhalten. 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Schall Consulting und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Schall Consulting das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen 

(1) Die Preise, die von Schall Consulting angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. 

(3) Für Vertragsschlüsse mit Schall Consulting via Telefon / Videochat gilt folgendes: 

Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: info@schall-consulting.com (vorab) und sodann per Post an: Schall Consulting, Im Seyefeld 1, 56370 Oberfischbach. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden: 

Ich ermächtige die Schall Consulting, Im Seyefeld 1, 56370 Oberfischbach vertreten durch den Geschäftsführer Thorrolf Schall, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 

IBAN: 

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Schall Consulting, Im Seyefeld 1, 56370 Oberfischbach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 

Vorname und Name des Kontoinhabers: 

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers: 

Postleitzahl und Ort: 

Kreditinstitut (Name und BIC): 

IBAN: 

Ort, Datum: 

Unterschrift des Kontoinhabers: 

(4) Schall Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug. 

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Schall Consulting zu überweisen. 

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei. 

  • 5 Kündigung, Laufzeit 

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart. 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt. 

  • 6 Verzug / Rücktritt 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Schall Consulting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Schall Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Schall Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind. 

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Schall Consulting berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. 

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Schall Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Schall Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. 

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen. 

  • 7 Erfüllung 

(1) Schall Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Schall Consulting ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen. 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Schall Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Schall Consulting Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen. 

(3) Ist Schall Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Schall Consulting unberührt. 

  • 8 Haftung 

(1) Schall Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schall Consulting nur 

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Schall Consulting nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie. 

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Schall Consulting nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht. 

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Schall Consulting ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Schall Consulting insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei. 

(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.

 

  • 9 Datenschutz und Datensicherheit 

(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Schall Consulting die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Schall Consulting abzuschließen ist, wird der Kunde Schall Consulting vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen. 

(3) Der Kunde stellt Schall Consulting von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Schall Consulting hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten. 

  • 10 Schlussbestimmungen 

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Schall Consulting maßgebend. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

AGB Stand: 01.06.2021